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Aufbewahrungsfrist private Unterlagen
Laut Gesetz haben Unternehmer eine Aufbewahrungspflicht von bestimmten Dokumenten, Unterlagen und Büchern. Anders verhält es sich hier bei privaten Unterlagen. Für Privatpersonen gelten die Aufbewahrungsfristen nach Handels- oder Steuerrecht nicht. Daher stellt sich oftmals die Frage, welche Aufbewahrungsfristen privat gelten. Generell gibt es hier wenige Aufbewahrungspflichten, dafür hingegen Empfehlungen. Jedoch empfiehlt es sich, bei gewissen privaten Unterlagen ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise Unterlagen, die zu einer Steuererklärung gehören oder Rechnungen und Bankunterlagen.

Warum gibt es Aufbewahrungsfristen für gewisse private Unterlagen?
Auch für manche privaten Unterlagen gilt die Aufbewahrungspflicht mit festgelegten Aufbewahrungsfristen. Ebenso wie bei der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen soll dadurch die Nachweisbarkeit auch nach Jahren noch möglich sein. Dies gilt unter anderem vor allem für (Handwerker-) Rechnungen, Belege, Bank- sowie Steuerunterlagen. Die Aufbewahrungsfrist definiert den Zeitraum, in dem die Unterlagen archiviert werden müssen.
Jedoch gilt nur für wenige private Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht, dennoch gibt es Empfehlungen für eine Aufbewahrungsfrist. So empfiehlt sich beispielsweise die Aufbewahrung von Kontoauszügen, für die private Aufbewahrungsfristen eingehalten werden können.

Rechtliche Grundlagen der Aufbewahrungspflicht
Paragraph 14b Abs. 1 S.5 Nr.1 UstG regelt die Aufbewahrungspflicht für private Dokumente wie Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen. Laut Gesetz müssen diese für zwei Jahre aufbewahrt werden.

Welche Unterlagen sollte man wie lange aufbewahren?
Folgende private Unterlagen sollten bzw. müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden:
- Handwerkerrechnungen
- Rechnungen, Kaufverträge, Kassenbons und Garantieunterlagen – die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen bspw. sollte mind. zwei Jahre betragen, da die gesetzliche Gewährleistungspflicht erst nach zwei Jahren abläuft.
- Quittungen von Gegenständen mit einem hohen Wert, die über die Hausratversicherung versichert sind – dient gegenüber der Versicherung als Wertnachweis
Wie lange sollte man Steuerunterlagen aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen von Privatleuten sollte mindestens so lange sein, bis der Steuerbescheid erhalten wurde, da das Finanzamt jederzeit Belege anfordern kann. Auch der Steuerbescheid sollte aufgehoben werden, da diese auch als Nachweis der Einkommenshöhe genutzt werden kann.
Besserverdiener mit Einkünften von mehr als 500.000€ im Jahr, müssen Belege und Aufzeichnungen diesbezüglich laut Gesetz sogar 6 Jahre aufbewahren.
Wie lange sollte man Bankunterlagen/Kontoauszüge aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfrist für private Bankunterlagen sollte mindestens 3 Jahre betragen. Darunter fällt auch die Aufbewahrungsfrist von Kontoauszügen. Die Aufbewahrung von Kontoauszügen und Bankunterlagen sollte deshalb mindestens drei Jahre betragen, da sie gerade bei größeren Anschaffungen als Beleg dienen können. Aber nicht nur bei größeren Anschaffungen, auch bei regelmäßigen Zahlungen wie bspw. der Miete, können die Kontoauszüge als Nachweis getätigter Zahlungen dienen, weshalb eine mindestens dreijährige Aufbewahrungsfrist für Bankunterlagen und Kontoauszügen empfehlenswert ist.
Wie lange Rechnungen aufbewahren?
Eine Aufbewahrungspflicht für private Rechnungen gibt es bei Handwerkerrechnungen. Diese Aufbewahrungspflicht einer privaten Rechnung gilt für jeden und beträgt 2 Jahre. Die Aufbewahrungspflicht für private Handwerkerrechnungen gibt es deshalb, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass alles korrekt abgelaufen ist. Es empfiehlt sich aber auch andere private Rechnungen für 2 Jahre aufzubewahren, da die gesetzliche Gewährleistungspflicht erst nach zwei Jahren abläuft. Dasselbe gilt auch für Kaufverträge, Kassenbons und Garantieunterlagen.
Lebenslange Aufbewahrungsfrist für folgende Dokumente
Folgende private Unterlagen sollten lebenslang aufbewahrt werden:
- Standesamtliche Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden
- Renten- und Sozialversicherungsunterlagen
- Zeugnisse
- Krankenversicherungsunterlagen
- Dokumente über Immobilienkäufe und Grundbuchauszüge
Grundsätzlich gilt die Empfehlung, die Unterlagen so lange aufzubewahren, wie eine Gewährleistungs- oder Garantiedauerdauer vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die erläuterten Aufbewahrungsfristen und Aufbewahrungspflichten für Deutschland gelten. Je nach Land, können die gesetzlichen Regelungen differieren.
Folgende Tabelle zeigt Ihnen eine Übersicht über die Aufbewahrungsfristen einiger privater Unterlagen.
Dokumente über Immobilienkäufe und Grundbuchauszüge: lebenslang
Handwerkerrechnungen: 2 Jahre
Garantieunterlagen: 2 Jahre
Geburtsurkunde: lebenslang
Gehaltsabrechnungen (als Nachweis für Rentenansprüche): lebenslang
Kassenbons: 2 Jahre
Kaufverträge: 2 Jahre
Kontoauszüge: mindestens 3 Jahre
Krankenversicherungsunterlagen: lebenslang
Mietvertrag: nach Ablauf mindestens 3 Jahre
Quittungen: 2 Jahre
Rechnungen: 2 Jahre
Renten- und Sozialversicherungsunterlagen: lebenslang
Standesamtliche Dokumente (z. B. Heiratsurkunde): lebenslang
Steuerlich relevante Belege (z. B. Gehaltsabrechnungen, Quittungen): 10 Jahre
Sterbeurkunde: lebenslang
Steuerlich relevante Unterlagen von Besserverdienern (Einkünfte > 500.000 €): 6 Jahre
Versicherungsvertrag: nach Ablauf mindestens 3 Jahre
Verträge (je nach Wichtigkeit): lebenslang
Zeugnisse: lebenslang

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Die Aufbewahrungsfrist für private Unterlagen beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in welchem das Dokument erhalten worden ist. Bsp.: Liegt eine Handwerkerrechnung mit dem Datum 15.05.2019 vor, beginnt die Aufbewahrungspflicht am 01.01.2020 und endet mit dem 31.12.2021.
Wie private Unterlagen anschließend vernichten?
Ist die Aufbewahrungspflicht von privaten Unterlagen vorbei und werden nicht mehr benötigt, können diese vernichtet werden. Hier muss darauf geachtet werden, dass diese Dokumente DSGVO-konform vernichtet werden müssen, sobald die Unterlagen sensible, personenbezogene Daten enthalten. Endet also die Aufbewahrungspflicht für private Unterlagen und werden diese nicht mehr benötigt, empfiehlt sich ein DSGVO-konformer Aktenvernichter für die Vernichtung der privaten Unterlagen.
Hinweis: Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams. Es erfolgt keine Beratung zu den Themen der Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen. Alle Angaben sind unverbindlich.