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Daten schützen – Rechtliche Grundlagen
Das Thema Datenschutz betrifft vor allem den Schutz personenbezogener Daten. Besonders im gewerblichen Umfeld ist die Erhebung dieser Daten in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Um sicher zu stellen, dass Unternehmen personenbezogene Daten korrekt verarbeiten, vernichten und schützen, regelt die DSGVO seit 2018 wie Firmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen.

Datenschutz – die wichtigsten Punkte
Bei der Erhebung personenbezogener Daten gilt eine lückenlose Dokumentations- und Informationspflicht.
Kapitel 3, Artikel 13, Absatz 1 DSGVO, Informationspflicht und Recht auf Auskunft.
Werden personenbezogene Daten erhoben, so muss der Verantwortliche eine lückenlose Dokumentation zu Zweck, Dauer, Speicherung und Löschung darlegen und gewährleisten.
Kapitel 3, Artikel 17, Absatz 1 und 2 DSGVO, Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden).
Der Verantwortliche hat die Pflicht, die erhobenen Daten auf Wunsch unverzüglich und vollkommen zu löschen. Er muss gewährleisten, dass alle Links zu diesen personenbezogenen Daten oder Kopien unwiderruflich vernichtet werden. Ausnahmen siehe Absatz 3, z. B. bei Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, wie Auftragsverarbeitung.
Kapitel 4, Artikel 32, Absatz 2 DSGVO, Sicherheit der Verarbeitung.
- Technische und organisatorische Maßnahmen um natürliche Personen angemessen zu schützen. Nur auf Anweisung eines Verantwortlichen darf mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden, dabei muss eine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden.
- Ein regelmäßiger Prozess zur Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen für die Datensicherheit.
Verschärfte Verhängung von Geldbußen
Kapitel 4, Artikel 33, Absatz 1 DSGVO Meldungen von Verletzungen des Schutzes.
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche den Vorfall unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde, gemäß Kapitel 6, Artikel 51.
Kapitel 8, Artikel 83, Absatz 4 und 5 DSGVO, Verhängung von Geldbußen.
Der Sanktionsrahmen wurde massiv verschärft, bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann eine Geldbuße von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängt werden.

DSGVO-konforme Vernichtung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten, welche in Papierform erfasst wurden, müssen ebenfalls fachgerecht vernichtet werden. Eine Entsorgung im Papiermülleimer oder auch das vorherige Zerreißen reicht in diesem Fall nicht aus.
Gehen Sie auf Nummer sicher ...
... und vernichten Sie personenbezogene Dokumente dort wo sie entstehen: Direkt am Arbeitsplatz.
HSM liefert für jedes Sicherheitsbedürfnis die richtige Lösung. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des passenden Aktenvernichters. HSM empfiehlt zur DSGVO-konformen Datenvernichtung einen Aktenvernichter mit einer Sicherheitsstufe von mindestens P-4. Mehr Informationen zur DSGVO-koformen Aktenvernichtung finden Sie hier: DSGVO-konforme Aktenvernichtung – welche Aktenvernichter sind hierfür geeignet?
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema "Datenschutz" bzw. "Schutzklassen und Sicherheitsstufen".