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PET-Recycling - Rechtliche Grundlagen

Im Jahr 2018 hat die Europäische Union die „Europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht. In dem Paper geht es unter anderem um das EU-weite Verbot von Einwegplastik sowie um festgelegte Recyclingziele für die EU-Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit dieser Strategie begründet die Europäische Union damit, dass Umweltschäden in Höhe von 42 Milliarden Euro vermieden werden können.

Derzeit sind mehr als 80% des Mülls in den Meeren Kunststoffe, von denen die Hälfte von Einwegprodukten stammt. Daher betreffen die Vorschriften der veröffentlichten Strategie auch genau die Produkte, die am häufigsten in der Umwelt landen. Der Schutz der Umwelt soll dadurch sichergestellt werden.

Eines ist jedoch sicher: Diese Vorschriften bedeuten sowohl für Staaten, Unternehmen als auch Konsumenten ein Umdenken im Umgang mit Plastik und dessen Produktion.

Verbotene Kunststoffeinwegartikel ab 2021

Was bedeutet das EU-Verbot für Unternehmen? Was bedeutet das EU-Verbot für Konsumenten?

Mit der „Europäischen Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft“, ist die Herstellung von Einwegplastik ab dem 3. Juli 2020 EU-weit verboten. Die EU möchte mit diesem Verbot den Konsum von Einweg-Plastik einschränken und dadurch die Menge an Plastikmüll und Wegwerfartikeln reduzieren.

Laut Bundesumweltministerium werden in Deutschland stündlich rund 320.000 Einweg-Becher verbraucht. Bis zu 140.000 davon sind to-go-Becher. Also Einweg-Artikel, die anschließend im Müll landen.

 

Daher sind ab 03.07.2021 folgende Einmal-Produkte verboten:

  • Plastikbesteck
  • Plastikgeschirr
  • Trinkhalme aus Plastik
  • Styropor- (Polystrol) Verpackungen für warme Speisen und Getränke
  • Wattestäbchen aus Plastik

 

Auf Produkten mit einem gewissen Kunststoffanteil soll es ab 2021 Hinweise hierzu auf den Verpackungen geben.

In Deutschland dürfen außerdem ab dem Jahr 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik mehr in den Supermärkten angeboten werden. Dies hat der Bundestag beschlossen. Ausgenommen hiervon sind jedoch besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie dünne Plastikbeutel für Obst- und Gemüse. 

 

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Rücknahmepflicht von Pfandflaschen

In Ländern, in denen bereits eine Pfandpflicht herrscht, müssen die Pfandflaschen von den Händlern auch zurückgenommen werden.

Einweg:  Ein Händler ist verpflichtet, Einwegpfandflaschen zurückzunehmen, die aus dem gleichen Material bestehen, wie die, die er selbst zum Kauf anbietet. Verkauft also ein Händler PET-Flaschen, muss er diese auch zurücknehmen, egal ob er die selben Flaschen anbietet.

Mehrweg: Da für Mehrwegflaschen immer eine Pfandpflicht besteht, muss ein Händler diese ebenfalls zurücknehmen. Allerdings nur diese, die er selbst auch im Sortiment anbietet. Verkauft ein Händler nur Mineralwasser, muss er keine Saftflasche zurücknehmen.

Pfandpflicht = Verpflichtung zur Erhebung von Pfand auf bspw. Verpackungen oder Flaschen.


 

Verpackungsgesetz

Im Hinblick auf das Verpackungsgesetz/Verpackungsvorschriften, schreibt die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten vor, mindestens 65% ihrer Verpackungsabfälle zu recyceln. Außerdem gelten für das Recycling noch Mindestgewichtsvorgaben, wie bspw.:

  • 50 Gewichtsprozent bei Kunststoffen
  • 75 Gewichtsprozent bei Papier und Karton

Das bedeutet, dass mindestens 50 Gewichtsprozent von Kunststoffabfällen recycelt werden müssen.

Bis 2030 erhöht sich diese Quote auf 70%. Diese Vorgaben müssen von den Ländern umgesetzt und eingehalten werden.

Das deutsche Verpackungsgesetz bspw. ist hier noch strenger und schreibt vor, dass schon im Jahr 2022 mindestens 63% der Kunststoff- und 85% der Papierverpackungsabfälle recycelt werden müssen. 

Zusammenfassung: EU-Verbot von Einwegplastik und Vorgaben zu Verpackungen – was gilt ab wann?

Ab Juli 2021
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Verbot von Inverkehrbringung folgender Einwegplastikartikeln:

  • Plastikbesteck
  • Plastikgeschirr
  • Trinkhalme aus Plastik
  • Styropor- (Polystrol-) Verpackungen für warme Speisen und Getränke
  • Wattestäbchen aus Plastik

 
Kennzeichnungspflicht von Einwegkunststoffartikeln durch die Hersteller wie bspw.:

  • Tabakprodukte mit Filtern
  • Getränkebecher
  • Damenhygieneartikel
  • Speisebehälter
  • Feuchttücher
Ab 2023 und 2024:
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Erweiterte Herstellerverantwortungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoffartikeln.

Bis 2025:
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Alle Getränkeverpackungen bis 3 Liter müssen zu 77% getrennt gesammelt werden (Sammelquote). 

Ab 2025:
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PET-Flaschen müssen zu mindestens 25% aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Ab 2026:
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Ab 2026 muss ein deutlicher Rückgang im Verbrauch von Einwegplastikartikeln messbar sein. 

Bis 2029:
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Alle Getränkeverpackungen bis 3 Liter müssen zu 90% getrennt gesammelt werden (Sammelquote).

Ab 2030:
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PET-Flaschen müssen zu mindestens 30% aus recyceltem Kunststoff bestehen. 
 

 

Diese Vorgaben zum Verbot von Einwegplastik als auch das Verpackungsgesetz, betreffen sowohl Unternehmen (Hersteller) als auch die Konsumenten. Um die EU-Vorgaben und Ziele zu erreichen, müssen beide Seiten Maßnahmen ergreifen. Unternehmen (Hersteller) müssen verstärkt auf das Thema Recycling und Nachhaltigkeit setzen, die Konsumenten das Thema Nachhaltigkeit in ihrer Konsumentscheidung stärker berücksichtigen.

Setzen Sie das Thema PET-Recycling bei sich um, mit PET-Entsorgungslösungen von HSM!

Wenn Sie mehr über die Vorgaben der EU wissen wollen, lesen Sie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkung bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.